
Meldung von Verstößen gegen EU-Recht
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments wurde ins Leben gerufen, um Personen zu schützen, die Verstöße gegen das EU-Recht melden wollen.
Wir übernehmen Verantwortung
Wir haben diese Richtlinie für Sie bereits umgesetzt. Sie haben daher ab sofort die Möglichkeit sich sicher und vertrauensvoll diesbezüglich an uns zu wenden.
Wir werden Ihre eingehende Meldung überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Finden Sie im folgenden weitere Informationen zum Ablauf Ihrer Meldung.
Wer genau kann unser internes Meldesystem nutzen?
Die Richtlinie sieht vor, dass alle Personen Verstöße gegen EU-Recht melden können, die für uns arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit uns stehen. Insbesondere können dies sein:
- ArbeitnehmerInnen
- BewerberInnen
- PraktikantInnen, Zivildiener und AbsolventInnen eines Freiwilligen Sozialjahres
- LieferantInnen sowie Geschäfts- und SystempartnerInnen
- Selbständig erwerbstätige Personen, die für uns tätig werden
- Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen
Auf welche Themen kann sich Ihre Meldung beziehen?
Die Richtlinie gilt für Meldungen über mögliche Verstöße gegen EU-Recht. Die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union werden im Anhang zur Richtlinie aufgelistet. Zu den wichtigsten Bereichen zählen:
- Öffentliche Gesundheit
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verstöße gegen staatliches Beihilfenrecht
- Verstöße gegen finanzielle Aspekte der EU (Betrugsbekämpfung)
- Lebensmittelsicherheit
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Verbraucherschutz
- Umweltschutz
Die vollständige Auflistung der in Betracht kommenden Rechtsvorschriften finden Sie hier: deutsche Fassung der Richtlinie
Was passiert mit Ihrer Meldung, wenn Sie nicht in einer beruflichen Verbindung zu uns stehen oder die Themen außerhalb des Anwendungsbereiches der Richtlinie liegen?
Der transparente, offene und vertrauliche Umgang mit Kritik und Beschwerden ist uns ein zentrales Anliegen. Deshalb werden wir selbstverständlich auch dann Ihre Meldung bearbeiten, wenn Sie keine maßgeblichen Rechtsvorschriften der Europäischen Union betreffen oder Sie nicht in direkter beruflicher Verbindung mit uns stehen. Wir haben hierfür nach internen Richtlinien ein eigenes Beschwerdemanagement eingerichtet, das sich in der Praxis bewährt hat. Wir übernehmen damit soziale und gesellschaftliche Verantwortung.
Wie können Sie unser internes Meldesystem nun nutzen?
Wir haben ein sicheres Online-Formular für Sie eingerichtet, über die Sie Ihre Meldung entweder personenbezogen (unter Anführung von Name und Kontaktdaten) oder anonym einbringen können. Auch das Übermitteln von Dateianhängen ist möglich.
Ob Sie eine Meldung personenbezogen oder anonym einbringen, entscheiden allein Sie! Nehmen Sie hierzu in unserem Online-Formular die entsprechende Auswahl vor.
Was passiert, wenn Sie Ihre Meldung personenbezogen einbringen?
Wenn Sie Ihre Meldung personenbezogen (unter Anführung von Name und Kontaktdaten) einbringen sieht die Richtlinie ein besonderes Verfahren vor. So werden wir Ihnen den Eingang der Meldung binnen einer Frist von längstens sieben Tagen bestätigen, die Meldung intern prüfen sowie Sie binnen einer Frist von längstens drei Monaten über die Ergebnisse dieser Prüfung und die von uns gegebenenfalls getroffenen Maßnahmen informieren. Bei Bedarf, etwa zur Präzisierung der Angaben in der Meldung, können wir auch mit Ihnen persönlich in Verbindung treten.
Für den Fall, dass Sie die Meldung personenbezogen einbringen, sieht die Richtlinie umfassende Maßnahmen vor, die insbesondere gewährleisten sollen, dass Ihre Identität vertraulich bleibt und geschützt ist. Seien Sie versichert, dass wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um diese Schutzmaßnahmen der Richtlinie zu erfüllen! Sehen Sie hierzu auch die Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung im Anschluss.
Was passiert, wenn Sie Ihre Meldung anonym einbringen?
Wir überprüfen jede Meldung sorgfältig und ergreifen gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen, unabhängig davon, ob die Meldung personenbezogen oder anonym eingebracht wird.
Wenn Sie Ihre Meldung anonym einbringen, ist es uns nicht möglich, den Erhalt dieser Meldung, wie oben beschrieben, zu bestätigen bzw. Sie über weitere Maßnahmen zu informieren. Eine anonyme Meldung werden wir im Rahmen unseres internen Beschwerdemanagements bearbeiten.
Information gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Wenn Sie eine Meldung über unser internes Meldesystem einbringen, werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten (insbesondere auch der Klartext, auf den sich die Meldung bezieht und allenfalls übermittelte Dateianhänge) von uns zum Zweck der internen Prüfung der Meldung und zur Ergreifung allenfalls notwendiger Maßnahmen verarbeitet. Dabei stützen wir uns auf die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet. Ausnahmen davon bestehen nur dann, wenn wir gesetzlich dazu berechtigt oder verpflichtet sind (z.B. Erstattung einer Anzeige an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, wenn unsere interne Überprüfung der Meldung den Verdacht einer strafbaren Handlung bestätigt), wir im Rahmen der Zurverfügungstellung der Online-Formularanwendung externe Dienstleister beiziehen, mit denen wir einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 Datenschutz-Grundverordnung abgeschlossen haben, oder Sie uns im Vorfeld Ihre Einwilligung dazu erklären.
Personenbezogene Daten werden nur so lange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die oben angeführten Zwecke erforderlich ist. Aufgrund von gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten kann sich eine längere Speicherdauer ergeben. Nach Ablauf entsprechender Fristen werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sofern nach der Datenschutz-Grundverordnung keine andere Rechtsgrundlage für eine länger andauernde Speicherung mehr besteht.
Weitere Informationen über unseren Datenschutz und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier.
Hier können Sie Ihre Meldungen von Verstößen gegen EU-Recht gemäß der Richtlinie einbringen.