Meldung von Verstößen gegen EU-Recht

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments wurde ins Leben gerufen, um Personen zu schützen, die Verstöße gegen das EU-Recht melden wollen.  

Wir übernehmen Verantwortung und haben diese Richtlinie für Sie umgesetzt. Sie haben daher ab sofort die Möglichkeit sich sicher und vertrauensvoll diesbezüglich an uns zu wenden. Wir werden Ihre eingehende Meldung überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Finden Sie im folgenden weitere Informationen zum Ablauf Ihrer Meldung.

Wer genau kann unser internes Meldesystem nutzen?

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) sieht vor, dass alle Personen Verstöße gegen EU-Recht melden können, die für uns arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit uns stehen. Insbesondere können dies sein:

  • ArbeitnehmerInnen
  • BewerberInnen
  • PraktikantInnen, Zivildiener und AbsolventInnen eines Freiwilligen Sozialjahrs
  • LieferantInnen sowie Geschäfts- und SystempartnerInnen
  • Selbständig erwerbstätige Personen, die für uns tätig werden
  • Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen

Auf welche Themen kann sich Ihre Meldung beziehen?

Das HSchG gilt für Hinweise über mögliche Verstöße gegen EU-Recht. Die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union werden in § 3 Absatz 3 HSchG aufgelistet. Zu den wichtigsten Bereichen zählen:

  • Öffentliche Gesundheit
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Verstöße gegen staatliches Beihilfenrecht
  • Verstöße gegen finanzielle Aspekte der EU (Betrugsbekämpfung)
  • Lebensmittelsicherheit
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Verbraucherschutz
  • Umweltschutz

Eine vollständige Auflistung der in Betracht kommenden Rechtsvorschriften finden Sie hier: deutsche Fassung der Richtlinie

Was passiert mit Ihrem Hinweis, wenn Sie nicht in einer beruflichen Verbindung zu uns stehen oder die Themen außerhalb des Anwendungsbereiches der Richtlinie liegen?

Der transparente, offene und vertrauliche Umgang mit Kritik und Beschwerden ist uns ein zentrales Anliegen. Deshalb werden wir selbstverständlich auch dann Ihre Meldung bearbeiten, wenn Sie keine maßgeblichen Rechtsvorschriften der Europäischen Union betreffen oder Sie nicht in direkter beruflicher Verbindung mit uns stehen. Wir haben hierfür nach internen Richtlinien ein eigenes Beschwerdemanagement eingerichtet, das sich in der Praxis bewährt hat. Wir übernehmen damit soziale und gesellschaftliche Verantwortung.

Wie können Sie unser internes Meldesystem nun nutzen?

Wir haben ein sicheres Online-Formular für Sie eingerichtet, über die Sie Ihre Meldung entweder personenbezogen (unter Anführung von Name und Kontaktdaten) oder anonym einbringen können. Auch das Übermitteln von Dateianhängen ist möglich. Ob Sie eine Meldung personenbezogen oder anonym einbringen, entscheiden allein Sie! Nehmen Sie hierzu in unserem Online-Formular die entsprechende Auswahl vor. Abhängig von Ihrer Auswahl sieht unsere Anwendung ein entsprechendes Verfahren vor.

Was Sie jedenfalls verpflichtend anführen müssen, um Ihr Anliegen bei der Prüfung auch richtig zuordnen zu können, ist der exakte Wortlaut unserer Institution. Dieser lautet Lebenshilfe Wien GmbH. Als Ergänzung empfehlen wir, dass Sie zusätzlich den Namen der jeweiligen Einrichtung oder die Adresse der Einrichtung, auf welche Sie sich in der Meldung beziehen, anführen.

16-stelliger Zahlencode

In jedem Fall (d.h. unabhängig davon, ob Sie den Hinweis personenbezogen oder anonym einbringen), erhalten Sie nach Erstattung Ihres Hinweises automatisch und einmalig einen nach dem Zufallsprinzip generierten 16-stelligen Zahlencode. Damit können Sie sich im Hinweisgebersystem einloggen und den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Hinweises prüfen.

Darüber hinaus können Sie nach dem Einloggen mit uns per Chat kommunizieren, etwa wenn Sie Angaben präzisieren oder berichtigen wollen.

Wenn Sie den Hinweis anonym einbringen, bleibt selbstverständlich auch Ihr Login und Ihre Kommunikation per Chat zu jedem Zeitpunkt anonym.

Wir ersuchen Sie, den 16-stelligen Zahlencode schriftlich zu notieren, abzufotografieren oder mittels „kopieren/einfügen“ Funktion digital zu speichern. Beachten Sie, dass der 16-stellige Zahlencode im Fall des Verlustes aus Sicherheitsgründen nicht mehr wiederhergestellt werden kann und ein (weiterer) Login damit nicht mehr möglich ist. Wenn Sie einen Hinweis anonym einbringen und Ihr 16-stelliger Zahlencode verloren geht, wird daher keine Kommunikation mehr mit uns möglich sein.

Beachten Sie weiters, dass der 16-stellige Zahlencode keinen unbefugten Personen gegenüber offengelegt wird. Für eine missbräuchliche Verwendung sowie die gewollte oder ungewollte Offenlegung des 16-stelligen Zahlencodes gegenüber Dritten, wird von uns und seitens des Betreibers des Hinweisgebersystems jedwede Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.

Was passiert, wenn Sie einen Hinweis einbringen?

Wenn Sie einen Hinweis einbringen (personenbezogen unter Anführung von Name und Kontaktdaten oder anonym ohne Angabe von Kontaktdaten), werden wir Ihnen den Eingang des Hinweises binnen einer Frist von längstens sieben Tagen bestätigen, den Hinweis intern prüfen und Sie binnen einer Frist von längstens drei Monaten über die Ergebnisse dieser Prüfung und die von uns gegebenenfalls getroffenen Maßnahmen informieren. Bei Bedarf, etwa zur Präzisierung Ihrer Angaben, können wir auch in Verbindung mit Ihnen treten. Die Kontaktaufnahme erfolgt entweder über die von Ihnen angeführten Kontaktdaten oder im Fall einer anonymen Meldung über die Chatfunktion im Hinweissystem.

Zu Ihrem Schutz sieht das HSchG umfassende Maßnahmen vor, die insbesondere gewährleisten sollen, dass Ihre Identität vertraulich bleibt und geschützt ist. Seien Sie versichert, dass wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um diese Schutzmaßnahmen der Richtlinie zu erfüllen! Sehen Sie hierzu auch die Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung im Anschluss.

Information gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Wenn Sie einen Hinweis über unser internes Meldesystem einbringen, werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten (insbesondere auch der Klartext, auf den sich die Meldung bezieht und allenfalls übermittelte Dateianhänge) von uns zum Zweck der internen Prüfung der Meldung und zur Ergreifung allenfalls notwendiger Maßnahmen verarbeitet. Dabei stützen wir uns auf die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden sowie dem Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG).

Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet. Ausnahmen davon bestehen nur dann, wenn wir gesetzlich dazu berechtigt oder verpflichtet sind (z.B. Erstattung einer Anzeige an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, wenn unsere interne Überprüfung der Meldung den Verdacht einer strafbaren Handlung bestätigt), wir im Rahmen der Zurverfügungstellung der Online-Formularanwendung externe Dienstleister beiziehen, mit denen wir einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 Datenschutz-Grundverordnung abgeschlossen haben, oder Sie uns im Vorfeld Ihre Einwilligung dazu erklären.

Personenbezogene Daten werden nur so lange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die oben angeführten Zwecke erforderlich ist. Aufgrund von gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten kann sich eine längere Speicherdauer ergeben. Nach Ablauf entsprechender Fristen werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sofern nach der Datenschutz-Grundverordnung keine andere Rechtsgrundlage für eine länger andauernde Speicherung mehr besteht.

Weitere Informationen über unseren Datenschutz und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier.

Hier können Sie Ihre Meldungen von Verstößen gegen EU-Recht gemäß der Richtlinie einbringen.

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