Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung vermeiden!

Die Lebenshilfe Wien gibt eine Stellungsnahme zum Entwurf der „Mindestsicherung – Neu“ ab.

11.1.2018 – Der Entwurf für eine „Mindestsicherung Neu“ wird in zahlreichen Stellungnahmen von staatlichen und nicht nicht-staatlichen sozialen Stellen überwieged heftig kritisiert. Die Lebenshilfe Wien beteiligt sich an dieser Kritik mit einer eigenen Stellungnahme.

Wiewohl beim Entwurf für ein neues Sozialhilfegrundsatzgesetz („Mindestsicherung Neu“) Menschen mit Behinderung nicht im Fokus der Regierung stehen, so drohen doch auch ihnen Verschlechterungen. Am gravierendsten ist wohl, dass künftig Menschen mit Behinderung, die mit anderen (Eltern, Geschwistern oder Partnern) in einer Haushaltsgemeinschaft leben, nicht mehr 100%, sondern nur mehr maximal 70% der monatlichen Mindestsicherung von derzeit 863,- Euro erhalten sollen. Dieser Einkommensverlust von mindestens 258,91 Euro im Monat bzw. 3.106,92 Euro im Jahr würde vor allem alleinerziehende Mütter, die für ihre (erwachsenen) Kinder zu Hause sorgen, hart treffen!

Die Lebenshilfe Wien fordert daher die Beibehaltung des 100%-Anspruches für Menschen mit Behinderung, auch wenn sie in Haushaltsgemeinschaften leben.

Weiters fordert die Lebenshilfe Wien, dass das Vermögen von Menschen mit Behinderung zur Gänze von der Anrechnung auf die Mindestsicherung auszunehmen ist. Im Gesetzesentwurf ist zwar eine Anhebung der Obergrenze für Vermögen, das vor dem Zugriff geschont wird, auf derzeit 5.200,- Euro vorgesehen. Doch auch dieser Betrag reicht nicht aus, um zum Beispiel für spätere Zahnsanierungsmaßnahmen, Krankenhausaufenthalte oder nachzurüstende Treppenlifte anzusparen.

Weitere Punkte, die die Lebenshilfe Wien kritisch angemerkt hat:

  • Menschen mit Behinderung, die als „dauerhaft erwerbsunfähig“ gelten, sollen von der neuen Pflicht, alle 12 Monate einen neuen Antrag auf Mindestsicherung stellen zu müssen, befreit werden
  • Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, z.B. für Lebensmittel oder Kleidungsstücke, dürfen nicht zukünftig zentral zugeteilt werden (Sachleistung), sondern müssen weiterhin vom Menschen mit Behinderung selbst ausgewählt und beschafft werden können (Geldleistung)
  • Menschen mit Behinderung in Tagesstrukturen (Werkstätten) sind von der Pflicht zu entheben, ihre Arbeitskraft am freien Arbeitsmarkt unter Beweis stellen zu müssen.

Hier können Sie die Stellungnahme der Lebenshilfe Wien im Wortlaut runterladen.

Abschließend sei angemerkt, dass die Lebenshilfe Wien in engem Kontakt mit anderen Behindertenorganisationen steht, um den Kampf gegen drohende Verschlechterungen zu verstärken. Dazu gehört auch, dass daran gearbeitet wird, dass Menschen mit Behinderung, die selten bis gar nicht für ihren eigenen Unterhalt aufkommen können, in Zukunft einen Rechtsanspruch auf eine eigene Grundsicherung haben sollen, die ihnen unabhängig von Arbeitsfähigkeit und familiären Zuwendungen ein selbstbestimmtes und inklusives Leben ermöglichen soll.

 

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