
Wiener Wahlen für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung
Am kommenden Sonntag, den 11. Oktober 2015, werden der Wiener Gemeinderat und die 23 Bezirksvertretungen neu gewählt. Wahlberechtigt sind auch alle Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung ab 16 Jahre mit österreichischer Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz in Wien.
Zur Wahl des Gemeinderats, des Bürgermeisters sowie der Bezirksvertretungen sind am Wochenende auch einige tausend Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung aufgerufen.
Wichtig: Kein Mensch mit intellektueller Beeinträchtigung ist vom Gesetz her von der Wahl ausgeschlossen, unabhängig davon, wie schwer seine Beeinträchtigung ist!
Da das Wahlrecht ein persönliches Recht ist, ist die Zustimmung oder Beiziehung einer oder eines allenfalls bestellten Sachwalterin oder Sachwalters weder für den Wahlkartenantrag noch für die Stimmabgabe gesetzlich vorgesehen und daher keinesfalls erforderlich!
Es liegt aber auf der Hand, dass Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung besondere Unterstützung benötigen, um die unterschiedlichen Grundsätze und Vorschläge der jeweiligen politischen Parteien beurteilen zu können, und um überhaupt zu verstehen, warum wählen wichtig ist für die Mitbestimmung in der Gesellschaft. Diese vorbereitende Unterstützung wird am besten im Kreis der vertrauten Bezugspersonen erfolgen.
Für die Ausführung der Wahlhandlung im Wahllokal können Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung auf fremde Hilfe durch eine Begleitperson angewiesen sein. Diese fremde Hilfe muss sich nicht auf das „Drumherum“ der Wahl beschränken (Finden des richtigen Lokals, Ausweisleistung, Einwerfen des kuvertierten Stimmzettels in die Wahlurne), sondern erstreckt sich insbesondere auch auf das eigentliche Ausfüllen des Stimmzettels in der Wahlkabine!
Wichtig: die Wahlleitung vor Ort ist berechtigt zu überprüfen, ob der Mensch mit intellektueller Beeinträchtigung sich von der Begleitperson tatsächlich helfen lassen will.
Erfolgt diese Zustimmung nicht bzw. kann diese Zustimmung nicht zum Ausdruck gebracht werden, kann die Wahlleitung der Begleitperson die Begleitung in die Wahlkabine verwehren.
Alle wichtigen Informationen zur Wien-Wahl in leichter Sprache finden Sie hier!
7.10.2015 / lhw-bs