Neustart Wiener Mindestsicherung

Am 1.Februar 2018 trat ein neues Gesetz zur Wiener Mindestsicherung in Kraft. Obwohl umfangreiche Änderungen enthalten sind, bleibt für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung (fast) alles beim alten.

Das Hauptziel der Gesetzesänderung ist es, vor allem junge arbeitslose Menschen verstärkt wieder in den Arbeitsmarkt zu führen. Gleichzeitig wird am eigentlichen Zweck der bedarfsorientierten Mindestsicherung festgehalten, also Armut und soziale Ausschließung zu bekämpfen. Anders als andere Bundesländer verzichtet Wien auf Kürzungen oder Deckelungen der Mindestsicherung.

Was besonders erfreulich ist: Wien bleibt bei den großzügigen Regelungen für sogenannte Dauerleistungsbezieher/innen! Diese erhalten wie bisher 14 Auszahlungen pro Jahr, ohne den Einsatz ihrer Arbeitskraft unter Beweis stellen zu müssen, weil sie ja als erwerbsunfähig gelten. Wie bisher werden erhöhte Familienbeihilfe und Pflegegeld von der Anrechnung auf das Einkommen ausgenommen, und das Einkommen von im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen (Eltern, Geschwister) bleibt ebenfalls unberücksichtigt.

Einzige Veränderung: Als Dauerleistungsbezieher/innen gelten nicht mehr „auf Dauer arbeitsunfähige“ Personen, sondern „auf die Dauer von mindestens einem Jahr arbeitsunfähige“ Personen. Diese Präzisierung stellt an sich für die allermeisten Dauerleistungsbezieher/innen kein Problem dar, es gilt aber wachsam zu sein, wie viele Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung eine unterjährige Arbeitsunfähigkeit oder sogar volle Arbeitsfähigkeit bescheidet bekommen, z.B. nach Abbruch eines Arbeitsversuches in der freien Wirtschaft oder nach Ende einer Maßnahme der Berufsqualifikation. Diese gelten dann als gewöhnliche Mindestsicherungsberechtigte mit allen verschärften Pflichten.

Im Wesentlichen ist aber das neue Gesetz in Zeiten allgegenwärtiger Sparmaßnahmen eine überaus erfreuliche Nachricht für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, die ohnehin deutlich eher von Armut bedroht sind als die Durchschnittsbevölkerung, und für ein selbstbestimmtes Leben auf finanzielle Sozialleistungen angewiesen sind. Danke, Stadt Wien!

5.2.18 / lhw-bs

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