Neue Betreuungsverträge im Bereich Vollbetreutes Wohnen seit Juni 2015
Wien, 17. September 2015 – Die Lebenshilfe Wien, Verein für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, reagiert auf das Urteil über die Vertragsdarstellung der Leistungen im Bereich Wohnen. Im Laufe des Rechtsstreits wurde bereits der Vertrag überarbeitet und den Kund/innen und ihren Sachwalter/innen vorgelegt. Der Großteil der unterschriebenen Verträge ist bereits eingegangen. Es ging in diesem Urteil nur um eine Formulierung in den Heimverträgen und nicht darum, dass wir Beiträge für unsere Zusatzleistungen von Kund/innen verlangt haben.
Für die Betreuungsleistungen im Bereich Vollbetreutes Wohnen erhält die Lebenshilfe Wien durch den Fonds Soziales Wien Zuschüsse der öffentlichen Hand. Eine Vollabdeckung der Kosten im Bereich Wohnen ist damit allerdings nicht gegeben, daher ist die Lebenshilfe Wien gezwungen, ergänzende Kostenbeiträge von Kund/innen einzuheben. Eine Vorgangsweise, die von uns und auch allen anderen Vereinen in Wien notwendig ist, um bestmögliche, individuell abgestimmte Qualität in der Betreuung bieten zu können.
Klare Preisgestaltung im Vertrag
Die strittige Formulierung „über das übliche Maß“ wurde in den Verträgen gestrichen, der Preis für einen vollbetreuten Wohnplatz setzt sich für Menschen mit Behinderung somit aus einem Zuschuss der Stadt Wien und einem Differenzbetrag, für den der Betroffene selbst bezahlen muss, zusammen.
Basis für die Vertragsgestaltung der Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ ist das Heimvertragsgesetz. Die vertraglichen Zusatzleistungen im Bereich Vollbetreutes Wohnen wurden schon vor Jahren in Zusammenarbeit mit dem Vertretungsnetz, das Sachwalter für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung stellt, im beiderseitigen Einvernehmen ausformuliert. Es hat uns sehr verwundert, dass wir dann vom VKI auf diese gemeinsam aufgesetzten Vertragspassagen geklagt wurden.