Inklusionspaket bringt Fortschritt für Menschen mit Behinderung!

Nach der geschlagenen Nationalratswahl, deren mögliche Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen durchaus Anlass zur Sorge ist, ist es umso erfreulicher, was die letzte Nationalratssitzung am 13.10.2017 zur spätnächtlicher Stunde zustande brachte.

Der Nationalrat beschloss mit den Stimmen ALLER Parteien das sogenannte Inklusionspaket 2017, das von NR-Abg. Fr. Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) eingebracht wurde.

Das Paket umfasst folgende Verbesserungen:

  • Die Mittel zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen werden von 45 auf 90 Mio Euro verdoppelt
  • Behindertengleichstellung: die Möglichkeiten zur Verbandsklage und des Anspruchs auf Unterlassung bzw. Beseitigung von Diskriminierung werden deutlich ausgeweitet
  • Der UN-Bundesmonitoringausschuss wird deutlich gestärkt.

Noch Handlungsbedarf

So erfreulich dieser Beschluss für die Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie für die Unterstützung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes am Arbeitsmarkt grundsätzlich auch ist – es bleibt dennoch einiger Handlungsbedarf für weitere Schritte:

  • Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung und Klient/innen in Tagesstrukturen wie bei der Lebenshilfe Wien profitieren NICHT von der Mittelerhöhung für berufliche Inklusion; diese sind sogenannten „begünstigten Behinderten“ bzw. Integrativen Betrieben vorbehalten
  • Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung von Diskriminierung besteht nur über den Weg der Verbandsklage, und das auch nur gegenüber „großen Kapitalgesellschaften“; einzelne Personen können weiterhin nicht auf Unterlassung, sondern nur auf Schadenersatz klagen (wobei unter den Klagsführern Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung ohnehin nur einen kleinen Anteil stellen)

Gewinn für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung

Doch auch Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung werden vom Inklusionspaket ab 2018 profitieren:

Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung bzw. deren Vertretungsorganisationen können sich an den Behindertenanwalt, den Österr. Behindertenrat oder den Klagsverband wenden, damit diese eine Verbandsklage zur Feststellung einer pauschalen Diskriminierung direkt und ohne vorheriger Abstimmung im Bundesbehindertenbeirat einbringen. Das bisherige Prozedere war eine derartige Hürde, dass seit 2006 KEINE EINZIGE Verbandsklage erfolgt ist…!

Und: Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung haben bei Belästigung im Falle einer gewonnenen Einzelklage zusätzlich zum bisherigen Anspruch auf Schadenersatz von mind. 1000,- Euro nun auch Anspruch auf weitere Unterlassung der Belästigung.

Das beschlossene Inklusionspaket ist nicht nur eine bemerkenswerte Errungenschaft für viele Menschen mit Behinderung, sondern auch die Art und Weise, wie es zustande gekommen ist, ist wohl außergewöhnlich. Es bleibt zu hoffen, dass diese Art der sachbezogenen, parteiübergreifenden Zusammenarbeit im Dienst der Bürger/innen auch in der neuen Legislaturperiode ihre Fortsetzung findet…!

16.10.2017/bs-lhw

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