Geprüft und für gut befunden!
Die Lebenshilfe Wien erhielt positive Rückmeldungen im Rahmen der diesjährigen Qualitätsüberprüfungen seitens des Fonds Soziales Wien (FSW) und der Volksanwaltschaft Wien.
Die Standorte der Lebenshilfe Wien werden regelmäßig von mehreren Seiten geprüft, um die Qualität der Dienstleistungen für unsere Kundinnen und Kunden sicherzustellen. Die heurigen Überprüfungen durch den Fonds Soziales Wien (FSW) und der Volksanwaltschaft brachten ein erfreuliches Ergebnis.
Audits des FSW
Der FSW führte heuer sechs Qualitätsaudits in drei Werkstätten und drei Senior/innen-Gruppen in Wohnhäusern (THKs) durch. Die durchschnittliche Befragungsdauer betrug vier Stunden. Es wurden penibel sämtliche Punkte der Qualitätsstandards des Dachverbandes Wien für den Behindertenbereich abgefragt und gewertet im Sinne von „Umsetzung – Anteil an maximal erreichbaren Punkten“:
In den Werkstätten Brehmstraße, Nobilegasse und Schuhfabrikgasse wurde in 18 von 19 Befragungsbereichen eine 100%ige Zielerreichung konstatiert. Einzig im Bereich „Betreuungsvertrag und ergänzende Vereinbarungen“ nur 80 %. Dies deshalb, weil wir keinen Betreuungsvertrag in leicht verständlicher Sprache haben. Dies wurde auch bei den Tagesheimkleingruppen angemerkt. In zwei THKs wurde auch festgestellt, dass es da weder KundInnensprecherInnen gäbe, noch dass Werkstatt-Räte Kontakt hielten.
2019 wird an der Umsetzung des Betreuungsvertrages in leicht verständlicher Sprache gearbeitet werden (in den Bereichen, in denen es sinnvoll und verständlich ist …) und die MIT-Gruppe wird gebeten, auch die KundInnen der THKs einmal zu besuchen.
Gesamt: in den drei Werkstätten ergibt dies eine 99 % Zielerfüllung, in den drei THKs eine Zielerfüllung von 98 %.
Auch die Volksanwaltschaft hat geprüft
Am 25.9.2018 hat die Volksanwaltschaft unser SeniorInnenhaus in der Nauschgasse geprüft. Hier ein Auszug aus der brieflichen Rückmeldung, gezeichnet von Dr. Gertrude Mattes, em. o. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer und Hansjörg Schlechter von der zuständigen Kommission 5:
„Aus menschenrechtlicher Sicht weist die Einrichtung eine hohe Qualität für Menschen ab 60 Jahren mit intellektueller Beeinträchtigung ab Pflegestufe 4 auf. Diese Qualität drückt sich baulich und räumlich dadurch aus, dass es Einzelzimmer gibt, Küche und Wohnräume sind gut und funktional ausgestattet, jedes Zimmer weist eine persönliche Note auf, Haustiere sind erlaubt. Die Betreuungsleistungen sind auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohner bezogen. Die Kommission sieht das Konzept „Altern in Würde“ bis zum Lebensende als gut umgesetzt und ein Best Practise Beispiel in der Behindertenhilfe. Die dafür notwendige Kooperation mit dem Hospizteam der Caritas hat sich in einem Fall schon bewährt und bietet eine gute Grundlage, dass das Konzept auch durchgehalten werden kann. Das Haus bietet genug Rückzugsmöglichkeiten und es gelingt die Wahrung der Privatsphäre. Vielfältige Angebote an Therapien und Aktivitäten (wie z.B.Tier- und Musiktherapien, Shiatsu, Ausflüge und Urlaube) zum Teil eingebunden in die Seniorengruppe tragen mit dazu bei, dass eine hohe Qualität und große Zufriedenheit der Bewohner festzustellen ist. Die Einbeziehung der Bewohner in häusliche Tätigkeiten wie Kochen konnte von der Kommission selbst beobachtet werden. Der Umgangston der Betreuer und Betreuerinnen ist wertschätzend und von emotionaler Wärme geprägt. Positiv war für die Kommission der Umgang mit der PEG Sonde bei einer Bewohnerin, die soweit mobilisiert werden konnte, dass sie selbständig unter Beobachtung ihr Essen zu sich nehmen konnte.“
5. November 2018 / lhw