Schule

Kinder mit intellektueller Beeinträchtigung haben bis zur 9. Schulstufe das Recht, eine allgemeine Schule zu besuchen.
Finden Sie hier alles über die Angebote der Schulintegration in Wien.

Schuleintritt

Wenn schon absehbar ist, dass das Kind dem Volksschulunterricht ohne spezielle Förderung nicht folgen können wird, sollte dies wenn möglich bereits ein Jahr vor Schuleinschreibung dem Stadtschulrat mitgeteilt werden. Gleichzeitig wird ein Antrag auf Feststellung des „Sonderpädagogischen Förderbedarfs“ (SPF) gestellt.

Nach erfolgtem Bescheid wird man vom zuständigen „Sonderpädagogischem Zentrum“ (SPZ) am Wohnort weiter beraten. Man kann auch die Dienste der Integrationsberatungsstelle des Wiener Stadtschulrats in Anspruch nehmen.

Eltern haben die freie Wahl der Schulart – Sonderschule oder Integration in einer allgemeinen Schule. Eltern haben zwar nicht das Recht auf eine ganz bestimmte Schule Ihrer Wahl, jedoch muss der Schulweg „zumutbar“ sein.

Nach der Volksschule

Der Übertritt von der Volksschule in eine Schule der Sekundarstufe I (Hauptschule, Neue Mittelschule, AHS-Unterstufe) erfordert eine sorgfältige und längerfristige Planung und Vorbereitung, die möglichst schon am Ende der 3. Schulstufe beginnen sollte. Wichtig ist die Einbindung aller Beteiligten: Eltern, Lehrer/innen der abgebenden und aufnehmenden Schule, Sonderpädagogisches Zentrum, Stadtschulrat, eventuell weitere Expert/innen.

Nach den Beratungen legt der Stadtschulrat den künftigen Schulstandort fest. In aller Regel wird dies eine Neue Mittelschule bzw. Hauptschule sein. Der Besuch einer AHS-Unterstufe ist zwar gesetzlich möglich. Eine AHS kann aber den Wunsch nach Integration eines Kindes mit SPF wegen unzumutbaren organisatorischen Aufwänden ablehnen. Es gibt daher bis jetzt nur ganz wenige AHS-Schulen mit Integrationserfahrung.

Die Schüler/innen werden entweder nach dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule (ASO) oder dem Schwerstbehinderten-Lehrplan (SSO) unterrichtet und beurteilt.
Im Unterschied zur Neuen Mittelschule bzw. Hauptschule ist in der AHS eine teilweise Beurteilung nach ASO-Lehrplan (Mischform) nicht vorgesehen.

Schüler/innen nach dem SSO-Lehrplan werden grundsätzlich verbal beurteilt, alle übrigen Schüler/innen mit Ziffernnoten nach dem jeweils für sie gültigen Lehrplan.

Die 9. Schulstufe und danach

Zur Vollendung der Schulpflicht ist es in Österreich notwendig, neun Schuljahre zu absolvieren. Da aber die Integrationsschulen der Sekundarstufe I (Neue Mittelschule, Hauptschule, AHS) bereits in der 8. Schulstufe enden, muss die Fortsetzung für ein weiteres Schuljahr gefunden werden.

Welche Möglichkeiten gibt es:

Polytechnische Schule

Viele polytechnische Schulen in Wien haben bereits Erfahrung mit Jugendlichen mit Beeinträchtigung. Seit 2012 besteht ein Rechtsanspruch auf Integration in einer PTS.

Übersicht Wiener polytechnischer Schulen

Einjährige Wirtschaftsfachschule

Die Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe in Wien 19., Straßergasse, bereitet bereits seit Jahren auch Schüler/innen mit SPF und ASO-Lehrplan für den Eintritt in Lehre und Berufsschule in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Bereich des Dienstleistungssektors), Verwaltung, Gastronomie und Ernährung vor.

Weitere Informationen

Berufsvorbereitungsjahr, Berufsvorbereitungslehrgang (bis zu 3 Jahre)

Zielqruppe: Jugendliche mit SPF (ASO und SSO), die die Schulpflicht beendet haben.

Die Jugendlichen werden mit einem höchstmöglichen Maß an Selbständigkeit und berufsspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten für das gesellschaftliche Leben und die Arbeitswelt vorbereitet.

Weitere Informationen

Sonderschule

Jugendliche mit SPF können je nach Eignung eine allgemeine Sonderschule, eine Spezial-Sonderschule oder „Schwerstbehinderten-Sonderschule“ besuchen (mit Sondergenehmigung des Stadtschulrats bis zum max. 12. Schuljahr).

Übersicht Wiener Sonderschulen

Weiterführende Informationen und Ratgeber

 

Banner
Banner
Banner
Banner
Banner